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Direkte Bundessteuer

Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern für Lizenzgebühren

Offizielles DokumentSchweizEidgenössische Steuerverwaltung ESTV
VorschauDokumentvorschau: DA-3 - Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern für ausländische Lizenzgebühren PDF 958.11 kB 6. August 2025 — Direkte Bundessteuer, Schweiz
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Einleitung und Zweck des Formulars DA-3

Das Formular DA-3 ist ein offizielles Dokument der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), das dazu dient, eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern für Lizenzgebühren im Jahr 2025 zu beantragen. Es richtet sich an natürliche und juristische Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind und im Zusammenhang mit ausländischen Lizenzgebühren Steuern im Quellenstaat gezahlt haben. Ziel dieses Antrags ist es, die im Ausland gezahlten Quellensteuern auf die in der Schweiz geschuldeten Steuern anzurechnen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Relevanz und Anwendungsbereich

Das Formular ist insbesondere für Unternehmen und Privatpersonen relevant, die im Rahmen ihrer Einkünfte Lizenzgebühren aus dem Ausland erhalten und dafür Quellensteuern entrichtet haben. Es gilt für die Steuerperiode 2025 und ist im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer sowie den kantonalen und kommunalen Steuern zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass nur die Lizenzgebühren, die im Anhang der Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern aufgeführt sind, berücksichtigt werden können.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Wohnsitz oder Sitz: Der Antrag ist im Kanton einzureichen, in dem die natürliche Person am 31. Dezember 2025 wohnhaft ist, oder bei juristischen Personen, in dem sie ihren Sitz am Ende der Steuerperiode 2025 haben.
  • Ausländische Quellensteuer: Es müssen Steuern auf Lizenzgebühren gezahlt worden sein, die im Quellenstaat einer begrenzten Steuerpflicht unterliegen.
  • Belege: Es sind Bankbescheinigungen, Steuerbelege oder Nachweise über den Einbehalt der ausländischen Quellensteuer beizulegen.

Ausfüllanleitung und wichtige Hinweise

Allgemeine Angaben

Der Antragsteller muss seine persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Adresse und Wohnort bzw. Sitz, vollständig und korrekt angeben. Zudem ist die Steuerperiode 2025 anzugeben, sowie die Steuerart (direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern).

Angaben zu den Lizenzgebühren

Im Formular sind die einzelnen Lizenzgebühren nach Ländern aufzulisten. Für jede Lizenzgebühr sind folgende Angaben erforderlich:

  • Bezeichnung der Lizenzgebühren
  • Land (mit Ländercode nach ISO 3166-1 alpha-2)
  • Verbuchter Ertrag (Bruttoertrag)
  • Nicht rückforderbare ausländische Steuer

Nur die Lizenzgebühren, die im Quellenstaat einer begrenzten Steuerpflicht unterliegen, sind aufzuführen. Gebühren, die vollständig rückerstattbar sind oder keiner Steuer im Quellenstaat unterliegen, sind im Wertschriftenverzeichnis anzugeben, nicht im Formular.

Berechnung und Übermittlung der Beträge

Der Antragsteller muss die in der Steuererklärung ausgewiesenen Beträge (Reingewinn oder Einkommen) angeben, die für das Steuerjahr 2025 gelten. Für juristische Personen sind die entsprechenden Reingewinne oder Einkommen aus der Steuererklärung zu übernehmen. Bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften ist der Gesamtbetrag aller Teilhaber anzugeben.

Verfahren und Fristen

Das ausgefüllte Formular ist an die zuständige kantonale Steuerbehörde zu senden, in dem der Antragsteller am 31. Dezember 2025 seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Die Einreichung kann auch elektronisch über die Plattform EasyGov.swiss erfolgen, sofern diese vom Kanton unterstützt wird. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise beizulegen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Der Antrag muss vor Ablauf der jeweiligen Frist eingereicht werden, die in der Regel an das Steuerjahr gebunden ist. Die ESTV prüft den Antrag und entscheidet über die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Buchung der entsprechenden Beträge, die entweder auf ein Post- oder Bankkonto überwiesen werden.

Nach dem Einreichen des Antrags

Nach Prüfung des Antrags informiert die ESTV über die Bewilligung der Anrechnung. Falls der Antrag abgelehnt wird, erhält der Antragsteller eine entsprechende Mitteilung mit Begründung. Bei einer Bewilligung erfolgt die Buchung der Steueranrechnung in der Steuerveranlagung. Der Antragsteller sollte die Bewilligung aufbewahren, da sie für die Steuererklärung 2025 relevant ist.

Fazit

Das Formular DA-3 stellt ein zentrales Instrument dar, um im Ausland gezahlte Quellensteuern auf Lizenzgebühren in der Schweiz anzurechnen. Es ist sorgfältig auszufüllen und vollständig einzureichen, um eine korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters oder die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Steuerbehörde.

Häufige Fragen

Wer kann das Formular DA-3 verwenden?

Natürliche und juristische Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind und im Ausland Quellensteuern auf Lizenzgebühren gezahlt haben.

Was ist das Ziel des Formulars DA-3?

Die Beantragung der Anrechnung im Inland für im Ausland gezahlte Quellensteuern auf Lizenzgebühren im Jahr 2025.

Wann ist das Formular DA-3 einzureichen?

Vor Ablauf des Steuerjahres 2025, entsprechend den Fristen der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

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