✦ Neu: unbegrenzter zertifizierter Einschreibeversand inklusive über PostclicMehr erfahren →
Direkte Bundessteuer

Formular 32a: Arrestbefehle bei Steuerforderungen

Offizielles Dokument32aSchweizEidgenössische Steuerverwaltung ESTV
VorschauDokumentvorschau: 32a - Begleitschreiben zu Formular 32 PDF 77.84 kB 9. Oktober 2023 — Direkte Bundessteuer, Schweiz (CERFA n°32a)
Offizielles Dokument

Was möchten Sie tun?

Complétez les champs, signez, puis envoyez.

↓ So herunterladen

Einleitung und Zweck des Formulars 32a

Das Formular 32a – Begleitschreiben zu Formular 32 – dient in der Schweiz der formellen Dokumentation und Übermittlung eines Arrestbefehls im Rahmen der Durchsetzung von Steuerforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das im Zusammenhang mit einer Sicherstellungsverfügung nach Artikel 170 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) verwendet wird, um den Vollzug eines Arrests bei Dritten, insbesondere bei Betreibungsämtern, zu regeln.

Situationen, in denen das Formular 32a zum Einsatz kommt

Das Formular 32a wird insbesondere dann benötigt, wenn die ESTV eine Sicherstellungsverfügung erlassen hat und die Vollziehung eines Arrestbefehls durch das Betreibungsamt angeordnet wird. Dies ist typischerweise der Fall, wenn eine Steuerforderung in Höhe eines bestimmten Betrags (z. B. CHF) durch eine Verfügung bestätigt wurde und diese Forderung durch einen Arrest gesichert werden soll.

Der Einsatz erfolgt vor allem bei Fällen, in denen die Steuerpflichtige Person im Ausland wohnhaft ist oder sich im Ausland aufhält, was die Zustellung und Vollziehung der Verfügung erschweren kann. Das Begleitschreiben stellt sicher, dass die beteiligten Behörden die rechtlichen Grundlagen und die angewandten Verfahren nachvollziehen können.

Inhalt und Aufbau des Begleitschreibens

Das Dokument enthält folgende wesentliche Elemente:

  • Adressat: Das Betreibungsamt am Ort der Vollziehung.
  • Datum und Referenz: Das Schreiben ist mit einem Datum versehen und bezieht sich auf eine vorherige Verfügung der ESTV.
  • Angaben zum Steuerpflichtigen: Name, Firma und Adresse der betroffenen Person oder Firma.
  • Verweis auf die Verfügung: Angabe des Datums der Sicherstellungsverfügung sowie die rechtliche Grundlage (Artikel 170 DBG und Artikel 274 SchKG).
  • Vollzugsauftrag: Die ESTV erteilt dem Betreibungsamt den Auftrag, den Arrest durchzuführen, inklusive der Beilagen (Arrestbefehl und Sicherstellungsverfügung).
  • Hinweise zur Sicherheit: Hinweise auf die zulässigen Sicherheitsleistungen (Geldzahlung, Wertschriften, Bankbürgschaften) und die Verwendung der entsprechenden Formulare.
  • Rechtsmittel und Verfahrenshinweise: Informationen über die Rechtsmittel, insbesondere dass eine Einsprache gegen den Arrestbefehl nach Art. 170 Abs. 2 DBG nach Art. 278 SchKG nicht zulässig ist.
  • Vollzugsdetails: Hinweise auf den Zeitpunkt der Betreibung, die Rechtskraft der Verfügung sowie auf besondere Umstände (z. B. unbekannter Aufenthalt oder Wohnsitz im Ausland).

Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Formular 32a ist Teil eines formellen Verfahrens, das durch das Bundesgesetz über die Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt ist. Es stellt sicher, dass die Vollziehung der Steuerarrestmassnahmen rechtskonform erfolgt und die betroffene Person oder Firma ordnungsgemäß informiert wird.

Besonders relevant ist die Regelung, dass die Sicherstellungsverfügung und die Einleitung des Verfahrens als Kla­geerhebung im Sinne von Artikel 279 Absatz 4 SchKG gelten. Das bedeutet, dass die Betreibung erst nach der Rechtskraft der entsprechenden Verfügung eingeleitet wird.

Wichtige Hinweise zur Verwendung des Formulars

Das Begleitschreiben ist in dreifacher Ausfertigung zu versenden, wobei das Doppel der Sicherstellungsverfügung beizulegen ist. Es ist essenziell, die richtigen Formulare zu verwenden, um die Rechtsmittelbelehrung korrekt zu gewährleisten und die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Bei einem Aufenthalt im Ausland oder bei unbekanntem Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen ist auf die Bestimmungen des Artikels 66 Abs. 4 SchKG hinzuweisen, die die öffentliche Bekanntmachung anstelle der Zustellung regeln.

Die ESTV empfiehlt, den Vorgang sorgfältig zu dokumentieren und die Fristen für die Betreibung (in der Regel innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Arresturkunde) einzuhalten, um die Forderung durchzusetzen.

Fazit

Das Formular 32a ist ein zentrales Element im Verfahren der Steuerdurchsetzung bei ausländischen oder schwer erreichbaren Steuerpflichtigen. Es gewährleistet die formelle und rechtssichere Übermittlung eines Arrestbefehls durch die ESTV an die zuständigen Betreibungsbehörden. Die korrekte Verwendung und Beachtung der rechtlichen Vorgaben sind unerlässlich, um die Wirksamkeit der Massnahmen zu sichern und die Rechte aller Beteiligten zu wahren.

Häufige Fragen

Was ist das Formular 32a?

Das Formular 32a ist ein Begleitschreiben der ESTV zur Dokumentation und Übermittlung von Arrestbefehlen im Rahmen der Steuerdurchsetzung.

Wann wird das Formular 32a verwendet?

Es wird bei der Durchsetzung von Steuerforderungen im Zusammenhang mit Sicherstellungsverfügungen gemäß Artikel 170 DBG eingesetzt.

Was beinhaltet das Formular 32a?

Es enthält Informationen zum Arrestbefehl und dient der formellen Dokumentation im Steuerverfahren.

Wer stellt das Formular 32a aus?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist für die Ausstellung des Formulars verantwortlich.

Ähnliche Dokumente