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Direkte Bundessteuer

Hilfsblatt 15c für Gesellschaften 2025

Offizielles Dokument15cSchweizEidgenössische Steuerverwaltung ESTV
VorschauDokumentvorschau: 15c - Hilfsblatt zu Fragebogen 15/15a für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften PDF 137.91 kB 6. August 2025 — Direkte Bundessteuer, Schweiz (CERFA n°15c)
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Einführung und Zweck des Formulars 15c

Das Formular 15c, veröffentlicht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), dient als Hilfsblatt für den Fragebogen 15/15a im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften im Jahr 2025. Es ist ein wichtiges Instrument, um die korrekte und vollständige Erfassung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sicherzustellen. Das Formular unterstützt die Steuerbehörden bei der Feststellung der steuerpflichtigen Einkünfte und Vermögenswerte der Gesellschaft sowie der einzelnen Teilhaberinnen und Teilhaber.

Wer ist verpflichtet, das Formular auszufüllen?

Pflicht zur Ausfüllung besteht für alle Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, die im Steuerjahr 2025 tätig sind. Insbesondere müssen die Gesellschaften die Angaben zu den Anteilseignern sowie zu den Vermögenswerten, Einlagen und Beteiligungen korrekt und vollständig angeben. Dabei sind alle Personen zu erfassen, die im betreffenden Geschäftsjahr an der Gesellschaft beteiligt waren, unabhängig von ihrer Dauer der Beteiligung.

Inhalt und Ausfüllhinweise des Formulars

Angaben zur Gesellschaft

Das Formular erfordert die genaue Bezeichnung und den Sitz der Gesellschaft sowie die Art der Gesellschaft (Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft). Zudem sind das Gründungsdatum sowie die Art des Geschäftsbetriebs anzugeben. Für die Kontaktaufnahme bei Rückfragen ist eine entsprechende Adresse und Telefonnummer anzugeben.

Angaben zu den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern

Hier werden alle Personen aufgelistet, die im Geschäftsjahr 2025 an der Gesellschaft beteiligt waren. Für jede Person sind Name, genaue Adresse sowie Eintritts- und Austrittsdatum anzugeben, sofern diese seit Beginn des Geschäftsjahres in die Gesellschaft eingetreten oder ausgetreten sind. Die Nummerierung erleichtert die Übersichtlichkeit.

Vermögens- und Beteiligungsangaben

Der Abschnitt erfasst die Kapitaleinlagen, Anteile an den Gesellschaftsvermögen sowie an den stillen Reserven. Zudem sind die Anteile an den offenen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft aufzulisten. Die Angaben erfolgen in Franken und Prozent, wobei nur ganze Beträge anzugeben sind.

Sozialversicherungsbeiträge und Einkünfte

Es ist notwendig, die Anteile der Gesellschafterinnen und Gesellschafter am Einkommen der Gesellschaft gemäß Gesellschaftsvertrag sowie die Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) zu dokumentieren. Die Angaben umfassen Gehälter, Zinsen, Naturalbezüge sowie die jeweiligen Arbeitgeberanteile an der beruflichen Vorsorge.

Pflichten und Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, die verlangten Auskünfte wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Bei Nichterfüllung drohen Busse bis zu 1000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 10 000 Franken. Zudem kann bei Steuerhinterziehung eine Strafanzeige erfolgen, die mit Geldstrafe bis zu 50 000 Franken oder Freiheitsstrafe bis zu 30 Monaten geahndet werden kann. Die Verwendung falscher oder verfälschter Urkunden ist strafbar und kann zu erheblichen Strafen führen.

Einreichung des Formulars

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt an die zuständige Veranlagungsbehörde zu senden. Die Übermittlung kann auf dem Postweg erfolgen, wobei die Adresse auf dem Formular vermerkt ist. Alternativ ist die elektronische Einreichung über die Plattform EasyGov.swiss möglich, sofern dies vom Bundesamt für Statistik (BFS) oder der ESTV vorgesehen ist.

Wichtige Hinweise für die Praxis

  • Vollständigkeit: Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden, um Verzögerungen oder Beanstandungen zu vermeiden.
  • Wahrheitsgemäße Angaben: Unrichtige Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Dokumente beilegen: Jahresabschlüsse, Buchhaltungsaufzeichnungen und andere relevante Belege sollten der Einreichung beigefügt werden.
  • Sorgfalt bei Angaben zu Anteilseignern: Die korrekte Angabe der Beteiligungsverhältnisse ist essenziell für die Steuerfestsetzung.

Häufige Fragen

Was ist die Funktion des Formulars 15c?

Das Formular 15c dient als Hilfsblatt zur Unterstützung bei der vollständigen Erfassung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Beteiligungen im Fragebogen 15/15a für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften im Jahr 2025.

Wer stellt das Formular 15c bereit?

Das Formular 15c wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht.

Für welche Steuerperioden ist das Formular 15c relevant?

Das Formular 15c ist für die Steuerperiode im Jahr 2025 relevant, insbesondere im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.

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