Einführung und Zweck des Formulars „Common Reporting Standard“ (CRS)
Das Formular „Common Reporting Standard“ (CRS) dient der Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten im Rahmen des automatischen Austauschs von Finanzinformationen zwischen den Steuerbehörden verschiedener Staaten. Es ist ein zentrales Instrument, um die grenzüberschreitende Steuerharmonisierung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu verhindern. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist hierbei die zentrale Stelle, die die Datenverarbeitung und den Austausch koordiniert.
Zielgruppe und Anwendungsbereich
Das Formular richtet sich an inländische Finanzinstitute sowie andere Meldepflichtige, die Finanzkonten im Sinne des Gesetzes führen. Dazu gehören Banken, Finanzdienstleister und andere Institutionen, die Finanzkonten verwalten. Die Meldepflicht besteht für Finanzkonten, bei denen eine Verbindung zu ausländischen Steuerpflichtigen besteht oder bei denen eine grenzüberschreitende Sachlage vorliegt.
Der Austausch erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß des FKAustG (Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen) sowie der EU-Amtshilferichtlinie (EUAHiRL).
Voraussetzungen und Eignung
Das Formular ist nur von den Meldepflichtigen auszufüllen, die Finanzkonten im Inland verwalten und die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten relevante Informationen sammeln. Es ist notwendig, die jeweiligen Kontoinformationen korrekt und vollständig anzugeben, um eine ordnungsgemäße Übermittlung an das BZSt zu gewährleisten.
Die Eignung des Formulars ist durch die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung bei grenzüberschreitenden Finanzkonten gegeben. Es besteht keine Möglichkeit zur freiwilligen Nutzung; die Meldepflicht ist rechtlich bindend.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars
1. Zugriff und Vorbereitung
Das Formular ist auf den offiziellen Portalen des BZSt verfügbar. Vor dem Ausfüllen sollten alle relevanten Kontoinformationen sowie die Daten der meldepflichtigen Personen bereitliegen.
2. Angaben zum Meldepflichtigen
Hier werden die Kontoinstitution, deren Adresse sowie die Kontaktinformationen eingetragen. Zudem sind die gesetzlichen Identifikationsnummern und gegebenenfalls die eID-Funktion des Personalausweises zu verwenden.
3. Finanzkontodaten erfassen
Im Anschluss werden die Kontodaten eingetragen, inklusive Kontonummer, Kontotyp, Kontowährung sowie der Kontostand oder -saldo. Es ist wichtig, alle Daten sorgfältig zu prüfen, um Fehler zu vermeiden.
4. Steuerpflichtige Personen identifizieren
Für jede meldepflichtige Person sind Name, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer sowie weitere relevante Identifikationsmerkmale anzugeben.
5. Übermittlung und Bestätigung
Nach der Kontrolle aller Angaben erfolgt die elektronische Übermittlung an das BZSt. Das Formular muss vollständig und korrekt sein, da unvollständige oder fehlerhafte Meldungen zu Sanktionen führen können.
Fristen und zeitliche Vorgaben
Die Meldung im Rahmen des CRS muss jährlich erfolgen. Die Frist für die Einreichung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, wobei die konkreten Termine auf den offiziellen Webseiten des BZSt veröffentlicht werden. Verspätete Meldungen können zu Bußgeldern führen.
Nach dem Einreichen des Formulars
Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Meldepflichtige eine Bestätigung. Die Daten werden vom BZSt gespeichert und für 15 Jahre aufbewahrt, um Nachweis- und Kontrollzwecke zu erfüllen. Änderungen oder Korrekturen müssen zeitnah eingereicht werden, um die Daten aktuell zu halten.
Es besteht zudem das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten oder deren Berichtigung zu verlangen. Bei Unsicherheiten oder Fragen kann der Kontakt zum Datenschutzbeauftragten des BZSt aufgenommen werden.
Datenschutz und Rechte der Betroffenen
Das BZSt verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke des Informationsaustauschs im Rahmen des CRS genutzt und entsprechend den gesetzlichen Fristen gespeichert. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten.
Für weitere Informationen zum Datenschutz steht das allgemeine Informationsschreiben des BZSt zur Verfügung, das auf der offiziellen Webseite eingesehen werden kann.