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BZSt/Informationen_zum_Datenschutz

Verwendung des Formulars AKME beim BZSt

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Verwendung und Zweck des Formulars AKME beim Bundeszentralamt für Steuern

Das Formular AKME dient der Erfassung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen ausländischer Steuerverwaltungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es handelt sich hierbei um ein standardisiertes Verfahren, das im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich eingesetzt wird, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherzustellen. Das Formular ist für Steuerbehörden und autorisierte Personen bestimmt, die im Auftrag der Steuerverwaltung tätig sind und Daten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Steuerfällen übermitteln möchten.

Aufgaben und Funktionsweise des Formulars AKME

Das Formular AKME wird verwendet, um Kontrollmitteilungen von ausländischen Steuerverwaltungen zu empfangen und diese Daten den jeweils zuständigen deutschen Landesfinanzbehörden zur weiteren Auswertung und Bearbeitung zu übermitteln. Dabei handelt es sich um Informationen, die im Rahmen des Steuerinformationsaustauschs gemäß den gesetzlichen Vorgaben und internationalen Abkommen übertragen werden. Ziel ist es, die Steuerverwaltung bei der Ermittlung und Verfolgung von grenzüberschreitenden Steuerpflichten zu unterstützen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Die Daten, die im Rahmen des AKME-Verfahrens verarbeitet werden, umfassen Personendaten, Firmendaten, Adressangaben sowie Informationen zu Zahlungen und Einkünften von in Deutschland ansässigen Personen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich an die zuständigen Landesfinanzbehörden, die für die weitere Bearbeitung verantwortlich sind.

Voraussetzungen und Eignung für die Nutzung des Formulars

Das Formular AKME ist für die Nutzung durch autorisierte Steuerbehörden und Personen vorgesehen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit grenzüberschreitenden Steuerfällen befasst sind. Voraussetzung für die Verwendung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist sicherzustellen, dass die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verarbeitet werden und die Übermittlung ausschließlich an die vorgesehenen Empfänger erfolgt.

Die Nutzung des Formulars setzt außerdem voraus, dass die Daten, die übermittelt werden, korrekt und vollständig sind, um eine zuverlässige Bearbeitung und Auswertung zu gewährleisten. Das Formular ist entsprechend den Vorgaben des BZSt auszufüllen, wobei alle Pflichtfelder sorgfältig ausgefüllt werden müssen.

Verfahrensablauf und Fristen

Nach Erhalt der Kontrollmitteilungen aus dem Ausland über das Formular AKME werden die Daten durch das BZSt geprüft und den zuständigen Landesfinanzbehörden elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung erfolgt in der Regel zeitnah, um eine zeitgerechte Bearbeitung der Steuerfälle zu gewährleisten. Die Aufbewahrungsdauer der verarbeiteten Daten beträgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig zehn Jahre.

Es ist wichtig, dass die Übermittlung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen erfolgt. Bei verspäteter Übermittlung können Verzögerungen in der Bearbeitung entstehen, was die Steuerverwaltung bei der Verfolgung grenzüberschreitender Steuerpflichten beeinträchtigen könnte.

Datenschutz und Betroffenenrechte

Das Verfahren AKME verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Steuerverwaltung und im Zusammenhang mit der internationalen Amtshilfe genutzt. Das BZSt informiert die betroffenen Personen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten, die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Betroffene Personen haben zudem das Recht, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Das BZSt stellt sicher, dass die Daten nur in dem Umfang verarbeitet werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist, und dass die Daten unter Beachtung des Steuergeheimnisses geschützt werden.

Kontakt und Ansprechpartner

Für Rückfragen oder bei Anliegen im Zusammenhang mit dem Formular AKME können Sie die Kontaktadresse des Bundeszentralamts für Steuern nutzen:

  • Bundeszentralamt für Steuern
  • An der Küppe 1, 53225 Bonn
  • Telefon: 0228 406-0
  • Fax: 0228 406-2661
  • E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
  • De-Mail: poststelle@bzst.de-mail.de
  • Datenschutzbeauftragter: Datenschutz@bzst.bund.de

Die Verantwortlichen des BZSt stellen sicher, dass alle Datenverarbeitungsprozesse transparent sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Was ist das Formular AKME?

Das Formular AKME dient der Erfassung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen ausländischer Steuerverwaltungen an das Bundeszentralamt für Steuern.

Wozweck hat das Formular AKME?

Es soll die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich erleichtern und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherstellen.

Wer verwendet das Formular AKME?

Es wird von ausländischen Steuerverwaltungen genutzt, um Kontrollmitteilungen an das BZSt zu übermitteln.

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