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BZSt/Informationen_zum_Datenschutz

Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen mit Formular DAC6

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Verwendung des Formulars Produktsteckbrief_DAC6 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Das Formular Produktsteckbrief_DAC6 dient der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen im Rahmen des automatischen Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Es ist ein zentrales Instrument im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822, auch bekannt als DAC6, die die Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen regelt. Dieses Formular ist speziell für Steuerpflichtige, Steuerberater und Intermediäre konzipiert, die an der Meldung beteiligt sind, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

In welchen Situationen ist das Formular zu verwenden?

Das Formular Produktsteckbrief_DAC6 wird ausgefüllt, wenn eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vorliegt, die meldepflichtig ist. Das betrifft insbesondere Gestaltungsmuster, die innerhalb der EU grenzüberschreitend angewendet werden und bestimmte Schwellenwerte oder Merkmale aufweisen, die in der Richtlinie definiert sind. Die Meldung erfolgt durch Intermediäre oder Steuerpflichtige, die an der Gestaltung beteiligt sind, um die Transparenz gegenüber den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zu erhöhen und Gesetzeslücken zu identifizieren.

Welche Daten werden im Rahmen des Formulars erfasst?

Das Formular erfragt eine Vielzahl personenbezogener und sachbezogener Daten, um die Identifikation der meldepflichtigen Gestaltung sicherzustellen:

  • Angaben zum Intermediär und/oder Nutzer: Name, Geburtsdatum, Geburtsort (bei natürlichen Personen), Steueransässigkeit, Steueridentifikationsnummer sowie ggf. verbundene Unternehmen.
  • Details der Steuergestaltung: Informationen, die belegen, dass die Gestaltung meldepflichtig ist, sowie eine Zusammenfassung des Inhalts der Gestaltung.
  • Betroffene Personen: Angaben zu weiteren Personen, die wahrscheinlich von der Gestaltung betroffen sind.

Diese Daten werden verarbeitet, um die Einhaltung der Meldepflichten zu gewährleisten, die Gestaltung eindeutig zuzuordnen und eine rechtssichere Dokumentation sicherzustellen.

Wie erfolgt die Übermittlung und Weiterleitung der Daten?

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) empfängt die Meldungen aus den EU-Mitgliedstaaten über das EU-Zentralverzeichnis (EU-ZV). Es leitet die Daten an die zuständigen Behörden der jeweiligen Mitgliedsstaaten weiter, darunter die Landesfinanzbehörden, die Generalzolldirektion sowie das Bundesministerium für Finanzen. Zudem verarbeitet das BZSt inländische Meldungen, die ebenfalls an ausländische Finanzverwaltungen übermittelt werden.

Die Datenübermittlung erfolgt gemäß den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/822 und den nationalen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019.

Welche Fristen sind bei der Nutzung des Formulars zu beachten?

Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie (EUAHiG) werden die Daten beim BZSt 15 Jahre lang gespeichert. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Meldung. Bei Änderungen oder Ergänzungen während dieses Zeitraums beginnt die Aufbewahrungsfrist erneut, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Löschung der Daten.

Welche Rechte haben Betroffene im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung?

Betroffene Personen haben im Rahmen der DSGVO verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Zudem besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Für Auskünfte oder Beschwerden können Betroffene sich an den Datenschutzbeauftragten des BZSt wenden:

Bundeszentralamt für Steuern An der Küppe 1 53225 Bonn E-Mail: datenschutz@bzst.bund.de

Fazit

Das Formular Produktsteckbrief_DAC6 ist ein essenzielles Werkzeug für die Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen im Rahmen der europäischen Steuertransparenz. Es ermöglicht eine strukturierte und rechtskonforme Übermittlung der relevanten Daten an die zuständigen Steuerbehörden. Nutzer sollten die gesetzlichen Vorgaben genau beachten, insbesondere die Fristen und Datenschutzbestimmungen, um eine ordnungsgemäße Meldung sicherzustellen und ihre Rechte wahrzunehmen.

Häufige Fragen

Was ist das Formular Produktsteckbrief_DAC6?

Es ist ein Meldeformular für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Rahmen der EU-Richtlinie DAC6, das beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht wird.

Wann ist die Verwendung des Formulars erforderlich?

Bei geplanten oder durchgeführten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, die unter die Meldepflichten der DAC6 fallen.

Welche Informationen sind im Formular anzugeben?

Details zur Steuergestaltung, beteiligte Parteien, steuerliche Merkmale und relevante Fristen.

Wie erfolgt die Einreichung des Formulars?

Elektronisch über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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