Zweck und Bedeutung des Formulars "Tax Rulings" beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Das Formular "Tax Rulings" dient dazu, Steuerverwaltungen innerhalb der Europäischen Union bei grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten zu unterstützen. Es handelt sich um eine spezielle Meldung, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) genutzt wird, um Kontrollmitteilungen von ausländischen Finanzbehörden zu empfangen, zu verarbeiten und weiterzuleiten. Ziel ist die Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in grenzüberschreitenden Fällen sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung.
Dieses Formular ist insbesondere für Unternehmen und steuerliche Berater relevant, die in internationalen Steuerfragen tätig sind und verbindliche Auskünfte (Tax Rulings) von ausländischen Finanzbehörden erhalten haben oder erhalten möchten. Es ermöglicht eine strukturierte und rechtskonforme Übermittlung der relevanten Daten an die zuständigen deutschen und europäischen Steuerbehörden.
Voraussetzungen und Vorbereitung für die Einreichung
Bevor Sie das Formular "Tax Rulings" ausfüllen, sollten Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitstellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Details zu den beteiligten Parteien (insbesondere Adressdaten der juristischen Personen)
- Verbindliche Auskünfte, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Steuerplanung erteilt wurden
- Angaben zu den ausländischen Finanzbehörden, die die Auskünfte erteilt haben
- Relevante steuerliche Sachverhalte und rechtliche Rahmenbedingungen
Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert die korrekte und vollständige Einreichung des Formulars und trägt dazu bei, Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
Einreichung und Verfahren
Das Formular "Tax Rulings" ist grundsätzlich elektronisch über das Portal der digitalen Verwaltung gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) einzureichen. Die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises ermöglicht eine sichere Authentifizierung und Identifikation des Einreichenden.
Nach der Übermittlung erfolgt eine Prüfung durch das BZSt. Das Amt kann bei Bedarf Rückfragen stellen oder ergänzende Informationen anfordern. Die Dauer der Bearbeitung hängt vom Einzelfall ab, wobei gesetzliche Fristen im Zusammenhang mit der Gültigkeit der Tax Rulings zu beachten sind.
Aufbewahrung, Datenschutz und Rechte
Gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die im Rahmen des Verfahrens "Tax Rulings" verarbeiteten personenbezogenen Daten nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der genannten Zwecke notwendig ist. Die Daten verbleiben im Zentralverzeichnis der EU-Mitgliedstaaten und sind dort für 15 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Tax Rulings abrufbar.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Das BZSt stellt zudem Kontaktmöglichkeiten zum Datenschutzbeauftragten bereit, um Fragen oder Beschwerden zu klären.
Wichtige Kontaktinformationen
| Organisation | Adresse | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) | An der Küppe 1, 53225 Bonn | 0228 406-0 | poststelle@bzst.bund.de |
| Datenschutzbeauftragter des BZSt | — | — | Datenschutz@bzst.bund.de |
Das BZSt ist somit die zentrale Anlaufstelle für die Meldung und Bearbeitung von Tax Rulings im Rahmen der internationalen Steuerzusammenarbeit. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die korrekte Nutzung des Formulars sind essenziell, um eine reibungslose Zusammenarbeit innerhalb der EU sicherzustellen.